Prüfungsanmeldung

  • Ja, vier Wochen. Steht in den APB (§14 Abs. (2)):

    Zitat

    Bei Prüfungssonderterminen (§ 19 Absatz 1 Satz 4) muss sich der Prüfling in der
    Regel vier Wochen, mindestens eine Woche vor der Prüfung im zuständigen Studienbüro
    zur Prüfung anmelden.

    Hinweis: Die verwendeten Bezeichnungen Student, Vertreter, Absolvent, Professor o.ä. sind geschlechtsneutral zu verstehen und für Männer wie Frauen gleichermaßen gültig.
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