Krankheitsbedingtes fehlen bei Wahlpflicht

  • Hi Leute,


    wenn man Krankheitsbedingt bei einer Prüfung nicht teilnimmt (mit Attest und so) - muss man das Fach dann fertig prüfen oder gilt es dann als nicht angeprüft?


    Danke und Gruß


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  • Hatte genau diese Frage Anfang des Semesters an das Mechcenter gerichtet. Mir wurde gesagt, dass man in diesen Fällen das Fach fertig prüfen muss.


    Zitat

    [...]sobald eine Prüfung angemeldet wurde, aber nicht mehr regulär abgemeldet wurde, sondern z.B. per Attest entschuldigt, gilt diese als „angeprüft“ und muss dann auch absolviert werden. Wird innerhalb der gültigen Fristen an- und wieder abgemeldet beim Erstversuch, kann man sich auch für ein anderes Fach entscheiden.

  • jep, so ist es. Rechtzeitige Abmeldung geht, Krankmeldung geht nichts.


    Würde im Prinzip auch wenig Sinn machen, wenn man mal davon ausgeht, dass man eine Krankmeldung wirklich aus dem Grund bekommen hat, dass man krank ist und nur deswegen die Prüfung nicht schreibt.


    Ansonsten würde man ja indirekt einräumen, dass man das Fach eigentlich gar nicht prüfen will.

  • Bei mir ist es gerade so, dass ich wirklich krank bin und am Montag VKM2 schreiben möchte. Problem: Die Wiederholungsprüfung wäre inkl. Korrektur zu spät, da ich Mitte März mit der Thesis durch bin.


    Ein mündliches Fach Ende Februar wäre dann besser gewesen - naja gehe ich Montag halt trotzdem :D

  • Hui, das ist natürlich ein Sonderfall.


    Aber für solche Dinge lässt sich oft eine mündliche Prüfung aushandeln. Frag doch dort mal am Institut nach und schildere deine Lage. :)


    Wenn die kein Einsehen haben, könntest du noch mal beim Mechcenter vorsprechen. Ggf. würden sie dir unter diesen besonderen Bedingungen die Prüfung "rausnehmen", sodass du etwas anderes prüfen kannst.