Hallo,
in der Altklausur von 2008 befindet sich in Aufgabe 4 der Fall, dass ein Vertreter seine Vollmacht überschreitet.
Hier ist der Fall so gelöst, dass Vollmachtgeber und Verkäufer keine Ansprüche gegeneinander haben.
In der Vorlesung (VL 7, Folie 4 ff) wurde ein analoger Fall aber doch so gelöst, dass die Vollmacht nur im Innenverhältnis bestand und es somit für den Dritten (Verkäufer) nicht ersichtlich war, dass diese überschritten wird. Folglich sei der Vertrag zwischen Vollmachtgeber und Verkäufer zustande gekommen.
Übersehe ich einen Unterschid zwischen den beiden Fällen, oder ist die Lösung in der Altklausur falsch?