Email zum "einfachen Taschenrechner"

    • Offizieller Beitrag

    Ich auch. Bisher war der bei jeder Klausur okay, die einen "einfachen Taschenrechner" erlaubt hat. Nur weil der jetzt Matrizen- und Vektorrechnung beherrscht ist der plötzlich nicht mehr gültig? Ist ja nicht so, dass wir in Numerischer Mathematik plötzlich komplexe Matrizenberechnungen durchführen müssten und deshalb der Taschenrechner ne riesen Hilfe wäre. Sollen sie halt dazuschreiben, dass jede Rechnung detailliert mit Zwischenschritten angegeben werden soll, auch bei Matrizen.

  • Ein Tipp von mir:
    Benutzung des eigenen TR (auf eigene Gefahr)
    Vor der Klausur eine Modellnummer ohne diese Funktionen heraussuchen und dann auf das Klausurendeckblatt schreiben (war bei mir damals gefragt)
    Die meisten Wimis interessiert das nicht.

  • Welchen Taschenrechner tragt ihr ein? Es gibt kaum welche die seriös wirken und keine "Differentiation und Integration" können... :D
    So ein Tedy Taschenrechner oder so vllt ... xD



    EDIT: Habe auch gerade nochmals nachgeguckt, ein einfacher wissenschaftlicher Taschenrechner ist der FX-991DE X. Es existiert keine eindeutige Definition außer die per Email, welche meiner Meinung nach viel zu spät kam um gültig zu sein!

  • Welchen Taschenrechner tragt ihr ein? Es gibt kaum welche die seriös wirken und keine "Differentiation und Integration" können... :D
    So ein Tedy Taschenrechner oder so vllt ... xD



    EDIT: Habe auch gerade nochmals nachgeguckt, ein einfacher wissenschaftlicher Taschenrechner ist der FX-991DE X. Es existiert keine eindeutige Definition außer die per Email, welche meiner Meinung nach viel zu spät kam um gültig zu sein!

    Da bin ich ganz deiner Meinung!
    Nach einer kleinen Recherche habe ich herausgefunden, dass Casio eine ganz eigene Prod.linie für wissenschaftliche TR hat, die keine GLS lösen, Matrizen oder Integrale lösen können.
    Folgende Modelle sind gemeint: fx-85 DE Plus, fx-87 DE Plus, fx-87 DE X (du kannst dir diesen letzten TR als "kleinen" Bruder vom fx-991 DE X vorstellen)

  • Ich möchte euch an dieser Stelle kurz auf zwei Dinge hinweisen.


    Die Prüfungsmodalitäten werden vom Prüfer festgelegt. Das wiederum ist in den Regelwerken der Uni festgelegt, wie den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB), Ausführungsbestimmungen des jeweiligen Studiengangs und so weiter. Er hat dabei freie Wahl, was die zugelassenen Hilfsmittel angeht. Fristen sind in diesem Punkt auch nicht einzuhalten - relevant ist, was zu Prüfungsbeginn klar und deutlich an alle Prüflinge kommuniziert wird. Rein theoretisch wäre es also erlaubt, euch erst beim Austeilen der Klausur darauf hinzuweisen, dass ihr gar keinen Taschenrechner benutzen dürft, wenn der Prüfer sich kurzfristig dazu entschließen sollte. Soviel an dieser Stelle einfach kurz zur "rechtlichen Aufklärung" hinsichtlich "gültig" und "ungültig" ;)


    Punkt zwei: Wenn ihr dazu auffordert, wissentlich und in Vollbesitz eurer (meisten) geistigen Kräfte falsche Angaben zu euren verwendeten Hilfsmitteln zu machen, dann begebt ihr euch mindestens in die Grauzone was Betrug bei der Prüfungsleistung angeht. Der Fachbereich Mathematik hat alle Prüflinge schriftlich darauf hingewiesen, dass Taschenrechner mit einem gewissen Funktionsumfang ein nicht zugelassenes Hilfsmittel in der Prüfung sind. Sollte das also jemand kontrollieren, dann gilt das prüfungsrechtlich als Betrugsversuch, was das sofortige Ende eurer Prüfung und die Bewertung mit einer 5,0 zur Folge hat. Punktum.
    Ich bin mir nicht sicher, ob die Angabe auf dem Deckblatt da in irgendeiner Form relevant ist. Worst case wäre, dass ihr damit schriftlich bestätigt, dass ihr euch über die Unzulässigkeit eures genutzten Taschenrechners im Klaren seid.
    Auch dies ein Hinweis auf die rechtliche Situation.


    Ich gehe daher wohlwollend davon aus, dass alle Prüflinge in der Klausur a) nur die erlaubten Hilfsmittel verwenden, und b) alle notwendigen Angaben der Wahrheit entsprechend machen ;)


    Die Fachschaft hat übrigens gestern kurz mit der zurzeit verantwortlichsten Person telefoniert. Nach deren Aussage ist ein Taschenrechner für die Prüfung nicht notwendig.

    Hinweis: Die verwendeten Bezeichnungen Student, Vertreter, Absolvent, Professor o.ä. sind geschlechtsneutral zu verstehen und für Männer wie Frauen gleichermaßen gültig.
    Forenregeln

  • Dass nicht alle Taschenrechner zugelassen sind, ist unter anderem in (http://www.mathematik.tu-darms…rial/termine/saaleint.pdf) vermerkt. Wenn ich mich recht erinnere, wurde es auch 1-2 mal in der VL gesagt.
    Allerdings muss ich euch recht geben, dass die Einschränkung mit Ausnahme der Mail nur sehr vage formuliert waren und der Prof sich auch Nachfrage auch nicht genau geäußert hat, welche Modelle jetzt explizit zugelassen sind. Zum Glück war ein Großteil der Aufgaben auch ohne Rechner machbar.


    Aus reiner Neugier: Hat jemand mitbekommen, dass Leute trotzdem mit einem 991 o.ä. schreiben wollten und ob die WiMis was dazu gesagt haben?


    LG