Protokoll Klausur SS2018

  • Wenn man nach dem Gedächtnisprotokoll vom letzten Jahr geht, wurde wieder eine sehr ähnliche Klausur gestellt. Die Fälle waren rein vom Sachverhalt her sogar identisch.


    Hier die 10 Fragen:


    1. Woraus leitet das Recht seine Verbindlichkeit ab? Beide Konzepte kurz erklären und Vor- und Nachteile abwägen.
    2. Was sind die 5 ständigen Verfassungsorgane? Wer kann eine Gesetzesinitiative starten?
    3. Begriff "Legal Tech" in 4 Sätzen kurz erklären. (Gastvortrag)
    4. Schönheitsreparaturen erklären, was darunter zu verstehen ist und was dabei bei Mietverträgen insbesondere zu beachten ist.
    5. Fünf Verfassungsstrukturprinzipien nennen und in je einem Satz erklären.
    6. Was ist eine juristische Person, wie erlangt sie ihre Rechtsfähigkeit, wie handelt sie?
    7. Wo liegt der Unterschied zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht und mit welcher Theorie lässt er sich begründen?
    8. Prinzip der Privatautonomie erklären mit den 4 Aspekten.
    9. Fall: A bestellt beim Online-Händler ein Faltboot für einen Urlaub, hat aber erst 13 Tage nach Erhalt Zeit das Paket zu öffnen. Seiner Freundin B gefällt die Urlaubsidee aber nicht, A braucht das Boot nicht mehr. Kann er das Boot noch zurückgeben, wie heißt das zugrundeliegende Recht, was muss er beachten, usw.?
    10. Fall: A und B parken ihr Auto auf einem Parkplatz. Als sie zurückkommen, bemerken sie, dass ein Reifen platt ist und von einem Messer durchstochen wurde. C hat auf seinem angrenzenden Grundstück Messerwerfen geübt. Er wollte eigentlich eine Zielscheibe treffen, hat aber daneben geworfen. Dass er dadurch ein Auto beschädigen könnte, war ihm bewusst, aber er tat es wider besseren Wissens trotzdem. Wie hat sich C strafbar gemacht?


    60 Punkte gab's insgesamt, auf die beiden Fälle gab's je 10. Die Frage zum Gastvortrag gab 4, Rest weiß ich nicht mehr. Zeitlich bin ich ziemlich genau passend hingekommen. Gesetzbücher hatte ich dabei, aber gebraucht habe ich sie nicht.


    Ich war nur in der ersten Vorlesung anwesend, den Rest habe ich (noch während der Vorlesungszeit) mit den Folien und ein bisschen Google bearbeitet. Zum Gastvortrag gab's leider keine Folien, da musste Wikipedia dienen. Vor der Klausur habe ich mir noch 4 Tage zum Wiederholen gegönnt. Das war wirklich mehr als ausreichend und ich hatte so keine Probleme, die Fragen zu beantworten. Mal sehen, wie die Korrektur ausfallen wird.

  • Ergänzend:


    Ich war in allen Vorlesungen und ein Großteil der Fragen, die in der Klausur drankamen, wurden dort mehrmals besprochen.
    Teilweise gab es sie auch schon als Beispielfragen auf den Folien, weshalb ich etwas überrascht war, sie wieder in der Klausur zu finden.


    Ein Vorlesungsbesuch lohnt sich daher meiner Meinung nach, da die Vl einerseits bei den meisten Themen sehr unterhaltsam ist und andererseits der Besuch allein schon zum Bestehen reichen müsste.


    Zeitlich hatte ich ca. eine halbe Stunde übrig und habe nach einmal Durchlesen früher abgegeben. Ich habe 8 Tage gelernt, was im Nachhinein vermutlich zu viel war. Das Strafgesetzbuch habe ich gebraucht, die anderen Rechte nicht.


    Viel Erfolg euch! :)