Hallo,
in der Ordnung des Masters Maschinenbau taucht folgende Klausel für den Wahlpflichtbereich auf:
"(2) Von den Veranstaltungen eines hauptamtlichen Professors oder einer hauptamtlichen Professorin können höchstens 12 CP angerechnet werden."
Ebenfalls im Informationsblatt zur PO 2014:
"[..] 32 CP, davon maximal 12 CP bei einem Professor."
Fragen hierzu:
1. Wie wird verfahren, wenn zwei oder mehr Professoren als Dozenten eingetragen sind? Zählt nur der Erstgenannte?
2. Wie überprüft Tucan das die Grenze nicht überschritten wird, gibt es eine Warnung oder Hinweis an Nichtsahnende?
3. Was wäre die Konsequenz wenn erst im Nachhinein auffällt dass mehr als 12 CP geprüft und bestanden(!) wurden? Aberkennung?
4. Und zu guter Letzt: Was ist der Sinn dieser Regel? Jemanden daran zu hindern, sich in seiner Wunschrichtung zu vertiefen?
Danke