Servus Miteinander,
ich hätte eine Frage bzgl. eines Wahlpflichtfaches, und zwar ich habe die Prüfung geschrieben und war leider nicht erfolgreich. Nun ist meine Frage, ob man eine bereits angetretene Wahlpflichtfach-Prüfung abwählen könnte. Dazu habe ich die Allgemeine Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt (APB) gelesen und dort steht der folgende Satz: "Sieht die Ordnung eines Studiengangs eine Wahl mit einer Schwerpunktsetzung vor (im Studien- und Prüfungsplan als Typ § 30 Abs. 4 gekennzeichnet; z.B. Nebenfächer oder Profile), kann auf Antrag diese Schwerpunktsetzung einmalig aus wichtigem Grund gewechselt werden". Wie heißt das nun konkret? und ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand damit auskennt und eventuell damit Erfahrung hat. Danke schön im Voraus.