Pflicht Wi-Mb?

  • Hat hier jemand vielleicht Informationen ob Regelungstechnik auch in den kommenden Semestern Pflicht für WI-MB im Master bleibt, da mir zu Ohren gekommen ist, dass unter anderem bei der Master Einführung erzählt wurde, dass dies geändert wird.

    Das studienbüro hat leider keine Infos...

  • Stand jetzt ist, dass man davon ausgehen kann, dass die neue Prüfungsordnung von den relevanten Gremien verabschiedet wird, sodass sie ab dem WS 20/21 gilt. Eine Änderung der wahrscheinlich(!) eintretenden Prüfungsordnung ist, dass SRT nicht länger ein Pflichtmodul im Master für den Studiengang WI-MB sein wird.

    Quelle: Info-Veranstaltung für den Master.

  • SRT ist in WI-MB nicht mehr Pflicht.


    Möglich ist folgendes:

    - Anrechnung von SRT als Pflichtfach in einem neuen Ergänzungsbereich nur bis SS21

    - schreiben von SRT in der alten PO, Wechsel in die neue PO, schreiben von vielen anderen Fächern und die SRT-Note wird irrelevant (sofern die anderen Fächer besser sind als SRT)

    - schreiben von SRT in der alten PO, bestehen oder durchfallen, Wechsel in die neue PO und SRT ist weg

    - Wechsel in die neue PO und SRT ist nicht Pflicht





    Die neue PO sieht für WI-MB ab WS20 folgendes vor:


    - Grundlagen (wähle 1 aus 3): HMD, Transportphänomene, Synthese techn. Systeme

    - Weiterführender Bereich (14-32 CP): Katalog Kernlehrveranstaltungen

    - Praxisbereich (6CP): ADP, ARP, Tut

    - Wählbereich (max 10CP): Natur- und Ingenieurwissenschaften, Ergänzungsbereich

    - Studium Generale (6CP): Alles nicht WI-MB, Praktikum mit Projekt, Leistungen ohne Äquivalenz


    - Wirtschaft 36CP

    - Masterseminar 6CP


    - Thesis 30CP: gemischt oder rein WI bzw MB



    Der Ergänzungsbereich umfasst bis SS21 Messtechnik, NumBe, WuSt, TSL und ist ab SS21 leer.

  • Ich konnte leider nicht zu der Informationsveranstaltung.


    - Kann mir bitte jemand sagen, ob wirklich nur noch 36 ECTS in Wirtschaft plus das Masterseminar eingebracht werden?

    - Muss im Praxisbereich (ADP, ARP, Tutorium) jetzt dann 6 ECTS statt vorher 4 ECTS gemacht werden?

    - Kann mir jemand erklären was unter dem Modulbereich Studium Generale (6 ECTS) zu verstehen ist?

    - Muss jetzt nur noch eine Abschlussarbeit geschrieben werden, dh. die Studienarbeit fällt weg?

    - Kann man einfach in der alten Prüfungsordnung bleiben, oder wird man in die neue Prüfungsordnung "gezwungen"?

    - Muss man irgendwas machen, damit die Fächer SRT und NumBe in den Ergänzungsbereich eingebracht werden?


    Danke schon mal für die Antworten.

  • Danke für die Infos!


    D.h. wenn ich SRT bzw. Messtechnik/NumBe etc. bestanden habe und bis SS21 wechsle bekomme ich das Ganze angerechnet für den Ergänzungsbereich.

    Sprich ich müsste dann trotzdem noch HMD, Transportphänomene oder Synthese techn. Systeme schreiben für den Grundlagenteil?

  • Messtechnik, NumBe WuSt, Tsl +Fächer aus dem Bachelor Mb Wahlbereich gehen in den Ergänzungsbereich allerdings nur maximal 3 Module. SRT wird bis SoSe 2021 als Pflichtfach anerkannt sprich wenn du SRT bis 2021 abgeschlossen hast musst du HMD, Transportphänomene oder Synthese techn. Systeme nicht mehr schreiben