Servus,
ich habe im Wahlpflichtbereich 2 mittlerweile 34 von notwendigen 32 CP erfolgreich eingebracht.
Im Wahlpflichtbereich 3 sind bereits 12 CP eingebracht und die Note einer weiteren Klausur mit 4 CP ist noch ausstehend. Damit wären 16 CP von den erforderlichen 18 CP eingebracht.
Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich mit der Annahme richtig liege, das die überschüssigen 2 Cp aus dem WHB 2 in den dritten übertragen werden und damit alle Anforderungen erfüllt sind (da dies im Leistungsspiegel bzw. auf TuCan nicht erfolgt ist).
danke und grüße