Ausgedruckte Studienbescheinigung statt Studienausweis in Prüfung erlaubt?

  • Ist für die Kontrolle während einer Prüfung, statt dem Studienausweis, auch die ausgedruckte Studienbescheinigung in Kombination mit dem Personalausweis zulässig? Das Mechcenter "geht davon aus das es ausreichend ist", klingt für mich aber eher nach einer Vermutung. Wisst ihr etwas genaueres, oder gibt es sogar jemanden der es schon mal ausprobiert hat?


    Danke!

  • Wenn du auch kein Ausweis mit dir an der klasure hast kannst du es immer später irgendwie Nachweisen. Fürs sowas würde ich kein große sorge machen.


    Das habe ich mehrmals in klausuren gehört falls jemand die Ausweis vergessen hat kann es später nachweisen

  • Ich habe auch schon in Prüfungen gesessen/Aufsicht geführt, in denen NUR der Perso/Pass kontrolliert wurde.

    Mir ist es dabei zwar noch nicht untergekommen, dass jemand ne ausgedruckte Bescheinigung dabei hatte, aber ich hätte nichts dagegen.


    Um es genau zu wissen, wirst du aber den Verantwortlichen schreiben müssen, die die Klausur organisieren.