Ist für die Kontrolle während einer Prüfung, statt dem Studienausweis, auch die ausgedruckte Studienbescheinigung in Kombination mit dem Personalausweis zulässig? Das Mechcenter "geht davon aus das es ausreichend ist", klingt für mich aber eher nach einer Vermutung. Wisst ihr etwas genaueres, oder gibt es sogar jemanden der es schon mal ausprobiert hat?
Danke!