Beachtung von tatsächlichen Sachwerten SS18 Nr. 2 d) und SS19 Nr. 3 g)

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu Buchungssätzen.

    Modulklausur Finanz- und Betriebsbuchführung SS18 Nr. 3:


    g) Im Vermögen der Sensostar GmbH befindet sich ein unbebautes Grundstück in Fulda (Buchwert 10.000 €).
    Da die Unternehmensleitung die Geschäftstätigkeit zukünftig am Firmensitz in Darmstadt bündeln möchte,
    beschließt sie den Verkauf des Grundstücks. Der Käufer kauft das Grundstück für 30.000 € und zahlt per Banküberweisung. (1,5 Punkte)

    Bank 30.000 an Grundstücke 10.000

    so. betr. Ertrag 20.000


    Vergleich zu:


    Modulklausur Finanz- und Betriebsbuchführung SS19 Nr. 2:


    d) Zu Werbezwecken verkauft die TooFast GmbH Waren im Gesamtwert von 1.500 € (netto) für nur 50 € (netto).
    Der Käufer bezahlt sofort in bar.


    (eigentlich soll eine Buchung in T-Konten geschehen, aber das sollte ja keinen Unterschied machen.

    Zur Darstellung in Textform habe ich ebenfalls einen Buchungssatz erstellt)

    Lösung:

    Kasse 60 an WVK 50

    USt 10


    Wieso wird bei dem Fall eines Grundstückes, welches einen Wert von 10000 € aufweist, jedoch aber 30000 € dafür bezahlt wird,
    der tatsächliche Grundstückspreis mit in den Buchungssatz unter "sonstige betriebliche Erträge" im Haben aufgenommen,
    wenn bei dem Fall, bei dem zu Werbeszwecke Waren unter dem eigentlichen Wert verkauft werden, nicht der tatsächliche Warenwert, erwähnt?


    Im Anhang befindet sich ein Dokument mit den beiden Aufgabenstellungen und der Frage selbst auch nochmal.


    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.


    Florian