Aktuelle Regelungen/Informationen zur Klausureinsicht

  • Hallo zusammen,


    da ja aktuell immer wieder Probleme bei der Einsicht bestehen, wollte ich auf die aktuellen Regelungen/Informationen des Dezernats II hinweisen: https://www.intern.tu-darmstad…usureinsicht/index.de.jsp

    • Grundsätzlich besteht das Recht auf Einsicht unabhängig von der aktuellen Lage
    • Allerdings: Die Fachgebiete/Prüfer können aufgrund der aktuellen Infektionslage die Einsicht auf Fälle des Nichtbestehens, endgültigen Nichtbestehens oder einer anstehenden mündlichen Ergänzungsprüfung (mEP) beschränken
    • Die Prüfungsaufgabe kann aus urheberrechtlichen Gründen je nach Wunsch des Prüfenden geschwärzt werden
    • Klausureinsichten mit einzelnen Personen sollen im SoSe21 ausschließlich in digitaler Form (z.B.: Videokonferenz, Ablage in der Hessenbox, etc.) angeboten werden, ein Recht auf diese Form der Einsichtnahme besteht allerdings nicht

    Achtet auf die Widerspruchsfrist: Diese endet meistens ein Jahr nach Bekanntgabe der Noten in TUCaN!

  • Eine E-Mail an das Fachgebiet schreiben ist vermutlich ein guter Weg. Denk aber bei der Formulierung dran, dass auf der anderen Seite auch nur Menschen sitzen, die Anweisungen von oben befolgen!

    Sollte bei dir die Widerspruchsfrist von einem Jahr bald ablaufen, würde ich das in der E-Mail als Grund anführen.

    Wenn die Frist erst im Sommer/Herbst abläuft, würde ich noch warten.

    Aktuell schaut es ja danach aus, dass bis August/September die Einschränkungen aufgehoben werden könnten, sodass dann eine normale Einsicht wieder möglich sein könnte.