Hallo zusammen,
da ja aktuell immer wieder Probleme bei der Einsicht bestehen, wollte ich auf die aktuellen Regelungen/Informationen des Dezernats II hinweisen: https://www.intern.tu-darmstad…usureinsicht/index.de.jsp
- Grundsätzlich besteht das Recht auf Einsicht unabhängig von der aktuellen Lage
- Allerdings: Die Fachgebiete/Prüfer können aufgrund der aktuellen Infektionslage die Einsicht auf Fälle des Nichtbestehens, endgültigen Nichtbestehens oder einer anstehenden mündlichen Ergänzungsprüfung (mEP) beschränken
- Die Prüfungsaufgabe kann aus urheberrechtlichen Gründen je nach Wunsch des Prüfenden geschwärzt werden
- Klausureinsichten mit einzelnen Personen sollen im SoSe21 ausschließlich in digitaler Form (z.B.: Videokonferenz, Ablage in der Hessenbox, etc.) angeboten werden, ein Recht auf diese Form der Einsichtnahme besteht allerdings nicht
Achtet auf die Widerspruchsfrist: Diese endet meistens ein Jahr nach Bekanntgabe der Noten in TUCaN!