Wellenfestigkeitsnachweis - Berechnung der Ausschlagsfestigkeit: Fall 1 oder Fall 2?

  • Guten Tag,


    ich habe leider bisher immer noch nicht so richtig verstanden, woher ich weiß, welcher der beiden in 743-1 genannten Fälle vorliegt, bzw. wie ich dies herausfinden kann.


    Ich habe jetzt beispielsweise in der Musterklausur herausgefunden, dass jeweils die erste Bedingung der beiden Fälle zutrifft, die Ausschlagsfestigkeiten demnach nach (10), (11), (12) bzw. (15), (16), (17) zu berechnen sind. Aber woher weiß ich, ob Fall 1 oder Fall 2 vorliegt?


    Kann mir da vielleicht jemand auf die Sprünge helfen? :)


    Liebe Grüße

    Tim

  • Gude,


    wenn ich mich recht erinnere, kann man vereinfacht sagen:
    Im einen Fall ist die Mittelspannung näherungsweise konstant und im anderen Fall proportional zur Amplitude der Wechselspannung.


    Ersterer Fall tritt dabei m.W. sehr selten auf (z.B. falls das Eigengewicht der Bauteile nicht vernachlässigbar ist).

    Meistens ist es eher der zweite Fall oder ein kombinierter Fall. Dann rechnet man i.d.R. mit dem konservativeren der beiden.


    LG Phil

  • Servus,


    genau das steht ja auch so in der Norm. Ich tue mich aber noch ein bisschen schwer, wie ich prüfen kann, ob die Mittelspannung konstant ist bzw. ob die Mittelspannung proportional zur Amplitude ist.


    Liebe Grüße

    Tim

  • Es gibt 2 Lösungen:

    1) du rechnest es nach

    Oder die einfachere😉

    2) die Mittelspannung ist abhängig von den Verzahnungskräften. Ausnahme, wenn die Welle durch ein großes Eigengewicht oder große gleichbleibende externe Kraft belastet wird


    Nummer 2 ist im Grunde die Norm sinngemäß ausgedrückt