Immatrikulation während eines Praktikums

  • Ich komme von einer anderen Uni an die TU Darmstadt. An der früheren Uni, an der ich meinen Bachelor gemacht habe, konnte man für freiwillige Berufspraktika sich beurlauben lassen. Das ist hier an der TUD (zumindest in Wirtschaftsingenieurwesen MB) ja nicht mehr der Fall. Wie machen das die meisten Studenten an der TUD? Bleibt ihr während eines 6-monatigen Praktikums immatrikuliert? Ich stehe nämlich vor der Entscheidung, ob ich jetzt nach dem Bachelor im Master an der TUD während des Praktikums immatrikuliert bleibe oder meine Immatrikulation im Master für die Dauer des Praktikums zurückziehe.

  • Welche Nachteile neben den Kosten für den Semesterbeitrag siehst du denn für dich? Das Semesterticket kannst du dir erstatten lassen, sofern du 3 Monate außerhalb des RMV-Gebiets unterwegs bist (Asta - Rückerstattung). Hast du dich informiert wie das mit einer erneuten Immatrikulation aussieht? Du musst meiner Meinung nach wieder vollständig durch den Bewerbungsprozess nachdem du exmatrikuliert wurdest! Darüber hinaus verlierst du den Studentenstatus, d.h. Krankenversicherung musst du selbst bezahlen (sofern du familienversichert warst). Wie das mit anderen Versicherungen (Haftpflicht- Unfallversicherung, etc.) aussieht weiß ich nicht.


    Ich würde dir deshalb eher dazu raten, immatrikuliert zu bleiben.

  • kannst du für das praktikum kein urlaubssemester beantragen?

    Laut Studienberatung an der TUD nur, wenn es dem Studienzweck dient, d.h. im Master WI-MB als Externe Projektarbeit im Bereich Studium Generale angerechnet wird. Wenn ich das tue, kann ich auf diesem Wege allerdings ja kein weiteres Praktikum machen und mir dafür ein Urlaubssemester nehmen, oder? Vielleicht hat hier jemand Erfahrung dazu...

    Welche Nachteile neben den Kosten für den Semesterbeitrag siehst du denn für dich? Das Semesterticket kannst du dir erstatten lassen, sofern du 3 Monate außerhalb des RMV-Gebiets unterwegs bist (Asta - Rückerstattung). Hast du dich informiert wie das mit einer erneuten Immatrikulation aussieht? Du musst meiner Meinung nach wieder vollständig durch den Bewerbungsprozess nachdem du exmatrikuliert wurdest! Darüber hinaus verlierst du den Studentenstatus, d.h. Krankenversicherung musst du selbst bezahlen (sofern du familienversichert warst). Wie das mit anderen Versicherungen (Haftpflicht- Unfallversicherung, etc.) aussieht weiß ich nicht.


    Ich würde dir deshalb eher dazu raten, immatrikuliert zu bleiben.

    Nachteile eingeschrieben zu bleiben sehe ich nur darin, dass meine Semesterzahl steigt. So gesehen stimme ich dir zu, dass ich besser immatrikuliert bleibe. Mir stellt sich eben nur die Frage, ob ich - falls ich irgendwann ein weiteres Praktikum machen wollen würde - dafür auch ein Urlaubssemester beantragen könnte. Oder ist eine steigende Semesterzahl dann eigentlich irrelevant, solange man ja ein Praktikum macht?

  • Hab mich damals nach Abschluss des Bachelor direkt in den Master umgeschrieben und für ein 11-monatiges Praktikum (3 Monate Pflicht, 8 Monate freiwillig) 2 Urlaubssemester beantragt. Das ging im FB16 ohne Probleme, lediglich meine Arbeitsverträge musste ich vorzeigen.

    Laut Studienberatung an der TUD nur, wenn es dem Studienzweck dient, d.h. im Master WI-MB als Externe Projektarbeit im Bereich Studium Generale angerechnet wird. Wenn ich das tue, kann ich auf diesem Wege allerdings ja kein weiteres Praktikum machen und mir dafür ein Urlaubssemester nehmen, oder? Vielleicht hat hier jemand Erfahrung dazu...

    Nachteile eingeschrieben zu bleiben sehe ich nur darin, dass meine Semesterzahl steigt. So gesehen stimme ich dir zu, dass ich besser immatrikuliert bleibe. Mir stellt sich eben nur die Frage, ob ich - falls ich irgendwann ein weiteres Praktikum machen wollen würde - dafür auch ein Urlaubssemester beantragen könnte. Oder ist eine steigende Semesterzahl dann eigentlich irrelevant, solange man ja ein Praktikum macht?

    Der Zusammenhang "Studienzweck = muss CP geben" ist mir komplett neu.

    M.W. dient jedes Praktikum dem Studienzweck, solange es einen fachlichen Zusammenhang hat.


    Siehst du unabhängig davon irgendeinen Nachteil in der steigenden Semesterzahl? Nach meiner Erfahrung juckt die niemanden, außer beim Deutschlandstipendium.

  • Hab mich damals nach Abschluss des Bachelor direkt in den Master umgeschrieben und für ein 11-monatiges Praktikum (3 Monate Pflicht, 8 Monate freiwillig) 2 Urlaubssemester beantragt. Das ging im FB16 ohne Probleme, lediglich meine Arbeitsverträge musste ich vorzeigen.

    Der Zusammenhang "Studienzweck = muss CP geben" ist mir komplett neu.

    M.W. dient jedes Praktikum dem Studienzweck, solange es einen fachlichen Zusammenhang hat.


    Siehst du unabhängig davon irgendeinen Nachteil in der steigenden Semesterzahl? Nach meiner Erfahrung juckt die niemanden, außer beim Deutschlandstipendium.

    Meines Wissens nach gibt's an der TUD ja keine Maximalsemesterzahl, daher sehe ich den Nachteil bei einer steigenden Semesterzahl höchstens darin, wenn man sich später bewirbt. Aber wenn dafür mehr Praktika auftauchen, dürfte das ja auch wieder hinfällig sein.

  • Hallo, habe jetzt nicht alles gelesen, aber ich habe auch wie dawgee nach dem Bachelor direkt das Masterstudium begonnen und mich dann erstmal beurlauben lassen. Hier gibt es mehr Information zum Urlaubssemester: Beurlaubung / Urlaubssemester – TU Darmstadt (tu-darmstadt.de)


    Ich glaube es ist von Nachteil wenn du nach deiner abgeschlossenen Berufsausbildung (Bachelor) nicht direkt weiter in der Uni eingeschrieben bist. Du verlierst nämlich den Studenten-Status und so weiter, wie gordon freeman schon geschrieben hat