Amortisationsrechnung

  • Laut der Vorlesung : Gewinn = Umsatz - Kosten (ohne Abschreibungen) --> Sind die Kosten inkl. Abschreibungen angegeben: Gewinn= Umsatz + Abschreibungen - Kosten (inkl. Abschreibungen)

    Danke Adrian, mich irritiert die Tatsache das viele Zusammenfassungen und Alte Klausur Protokolle die Abschreibungen erwähnen.

  • ja das hab ich selbst anfangs auch nicht bemerkt mit den Abschreibungen und damals in BWL hatten wir den Gewinn auch anders definiert (die Abschreibungen wurden vom Umsatz abgezogen). Wenn man sich aber das Beispiel aus der Vorlesung genauer anschaut sieht man das, dass die Abschreibungen im Umsatz bleiben. Ist blöd gemacht, weil es so klein auf der Folie ist, sodass man es schnell übersieht. Aber auf der Vorlesungsfolie steht Amortisationszeit = Investition/(Umsatz-Kosten) und neben dran steht für den Zahlenwert der Kosten (Kosten ohne Abschreibung). Ich glaube das sollte auch die "Falle" in der Klausur sein, dass die kosten immer mit Abschreibungen angegeben werden. Aus diesem Grund stehen in der Zusammenfassung die Abschreibungen auch explizit drin.

  • Ich habe deswegen beim Institut nochmal nachgefragt und das war die Antwort:


    Die Angelegenheit bzgl. der Amortisationszeit hat in den letzten Jahren häufig zu Fragen geführt, weshalb wir die Formulierung an dieser Stelle angepasst haben.


    Letztendlich ist es eine Sache der Wortwahl bzw. der Definition der einzelnen Begriffe. Die Amortisationszeit ist eine reine Risikobetrachtung, die darstellt, wie viel Zeit man benötigt, um anfangs getätigte Investitionen zu kompensieren. Hierbei werden langfristige Aspekte wie Abschreibungen außer Acht gelassen. In den vergangenen Jahren wurden die Kosten immer definiert als „Maschinenbezogene Kosten (inkl. Abschreibungen)“. In diesem Fall würde ich Ihnen Recht geben, dass die Kosten von den Abschreibungen bereinigt werden müssen, da die Amortisationszeit nicht durch die Abschreibungen „bestraft“ werden soll. Im neuen Semester haben wir „Gewinn“ durch „Zahlungsmittelüberfluss“ ersetzt und mit der Angabe „Kosten (ohne Abschreibungen)“ ergänzt. In diesem Fall müssen die Kosten also nicht von den Abschreibungen bereinigt werden, weshalb sich der Zahlungsmittelüberfluss durch „Umsatz – Kosten (ohne Abschreibungen)“ ergibt.