Hey Leute,
ich habe leider meinen Drittversuch nicht bestanden und überlege jetzt, die mündliche Prüfung zu machen. Ich habe aktuell 150 CPs (es fehlen noch 3 Module + die Thesis).
Weiß jemand, wie das abläuft?
Danke im Voraus
Hey Leute,
ich habe leider meinen Drittversuch nicht bestanden und überlege jetzt, die mündliche Prüfung zu machen. Ich habe aktuell 150 CPs (es fehlen noch 3 Module + die Thesis).
Weiß jemand, wie das abläuft?
Danke im Voraus
Nur vom Hörensagen, du solltest auf jeden Fall in die Einsicht gehen, der Prof wird sicher auf das eingehen, was in deiner Klausur nicht richtig beantwortet wurde. Viel Erfolg!
Lock in, lern das Ding so gut wie du kannst! Kämpf für dein Leben, wenn du richtig gelernt hast, kriegst du weniger Stress und performst du besser, das schaffst du! Viel Glück!
Ich war schon in der gleichen Situation. Ersteinmal Kopf hoch, mit der richtigen Vorbereitung ist die Ergänzungsprüfung auf jeden Fall zu schaffen.
Das Wichtigste ist jetzt, dass du die Fristen einhältst. Der Antrag für die mündliche Ergänzungsprüfung muss spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt sein. Den Antrag gibst du persönlich im MechCenter ab. Dort kannst du auch gleich nach einem Beratungstermin für die Prüfungsvorbereitung fragen. Das Team vom MechCenter steht auf jeden Fall auf deiner Seite und versucht dir so gut wie möglich zu helfen.
Außerdem kannst du dich direkt an das Institut wenden und nach einem früheren Einsichtstermin fragen. Bei diesem kannst du nochmal fragen zur Klausur und deinen Fehlern stellen und einen Termin für die mEP ausmachen. Die mEP muss spätestens acht Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses stattgefunden haben, bei mir wurde dieser Zeitraum auch fast vollständig ausgereizt, sodass möglichst viel Zeit zum Lernen bleibt. Auch der Professor und die Mitarbeiter im Institut haben kein Interesse daran, dass du exmatrikuliert wirst und du kannst alle Fragen zum Ablauf und was besonderes gelernt werden sollte direkt dort stellen.
Rechne zusätzlich zu den Altklausuren auf jeden Fall nochmal alle Übungsaufgaben inklusive der Vorrechenübungen, sodass diese sitzen. Dem Professor sind insbesondere die Grundlagen wichtig, also dass du diese richtig verstanden hast und anwenden kannst.
Die allgemeinen Prüfungsbestimmungen und den Antrag zur mündlichen Ergänzungsprüfung lade ich dir mit hoch. Gehe am besten gleich morgen mit dem Antrag beim MechCenter vorbei und wende dich im Anschluss mit dem genehmigten Antrag ans Institut.
Viel Erfolg!
Morgen abend ist scheinbar eine Fachschaftssitzung an der Lichtwiese und es wird ziemlich sicher das Thema TM3 aufkommen, außerdem wurde offenbar der Dekan (glaube es ist Kirchner) bezüglich der Situation mit der ultraniedrigen Bestehensquote kontaktiert.
Keine Ahnung was aus dem ganzen wird, aber wir sollten glaube ich alle Wege auskosten die uns momentan zur Verfügung stehen weil es guten Grund gibt den Aufbau dieser Klausur anzuprangern (z.Bsp. Runtersetzung der Bestehensgrenze anfragen, da das Argument von Etit "die Studenten haben nie die Übung besucht" & "die Klausur ist wie die Übungen und Altklausuren" hier kaum greift, etc. etc.). Es ist richtig lächerlich, mir wurde gesagt von 43 Drittversuchschreibern - also denen mit der größten Lerninitiative - hätten 3 bestanden. Weiterhin ist die Einsicht am 2. Juni, und das wird nicht nur schwer mit den Fristen, sondern auch weil sie einem 20 Minuten Zeit geben wollen, was den Versuch sich da eine volle Übersicht zu verschaffen woran man sich hochziehen könnte fast aussichtslos macht.
So oder so, nutz die Zeit die dir noch bleibt und immersier dich komplett im Fach, falls es doch bei der Nachprüfung bleibt.
Aber wenn sie das jetzt mit den 20Minuten Einsicht ändern, wird es einen großen Aufschrei geben. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht passieren wird!
Aber wenn sie das jetzt mit den 20Minuten Einsicht ändern, wird es einen großen Aufschrei geben. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht passieren wird!
Warum?
Warum?
Weil die APB § 29 Abs. 2 unter anderem sagt "[...] Hierbei werden den Prüflingen Einsicht in die schriftliche Prüfungsarbeit, die darauf bezogenen Gutachten, und das Prüfungsprotokoll gewährt [...]". Soweit ich weiß hat die Klausur weit über 20 Seiten. Es ist nach meiner Ansicht sehr stark anzuzweifeln ob die hier geforderte Einsicht in alle Dokumente während dieser Zeit erfolgen kann. Ich würde behaupten nein und sicherlich könnte man das in einer Rechtsberatung einfach klären lassen.
Weil die APB § 29 Abs. 2 unter anderem sagt "[...] Hierbei werden den Prüflingen Einsicht in die schriftliche Prüfungsarbeit, die darauf bezogenen Gutachten, und das Prüfungsprotokoll gewährt [...]". Soweit ich weiß hat die Klausur weit über 20 Seiten. Es ist nach meiner Ansicht sehr stark anzuzweifeln ob die hier geforderte Einsicht in alle Dokumente während dieser Zeit erfolgen kann. Ich würde behaupten nein und sicherlich könnte man das in einer Rechtsberatung einfach klären lassen.
Bin ich vollkommen mit einverstanden, ich hatte den vorigen Kommentar so verstanden, dass eine Änderung weg von den 20min zu einem Aufschrei führen würde. Die 20min sind nämlich keine Änderung zu den vorigen Semestern, sondern waren laut Aussagen von Leuten die an den Einsichten damals teilnahmen bereits implementiert.