Werkstudentenstelle als Master-Praktikum anrechnen?

  • aciabi 26. September 2019 um 11:23

    Hat den Titel des Themas von „Werkstudentenstelle als Praktikum anrechnen?“ zu „Werkstudentenstelle als Master-Praktikum anrechnen?“ geändert.
  • Hi, ich hatte die gleiche Frage dem Mechcenter (Frau Elke Plies-Balzer) gestellt und habe eine sehr ausführliche Erklärung erhalten, die ich gerne teile:

    In der Regel kann eine Werksstudententätigkeit als Pflichtpraktikum im Studiengang Master Maschinenbau Mechanical and Process Engineering anerkannt werden, wenn die Tätigkeiten den Anforderungen der Praktikumsordnung entsprechen (grob: Ingenieurtätigkeiten, mit technischem Bezug). Nähere Angaben dazu finden Sie in der Praktikumsordnung (Punkt 3.3.3 und Tabelle 2). Das haben Sie ja, wie Sie schreiben bereits überprüft.

    https://www.maschinenbau.tu-darmstadt.de/media/maschine…nenbau_2014.pdf

    Der geforderte Zeitraum beträgt 12 Wochen, wobei wir von 5 Arbeitstagen pro Woche, mit jeweils 35 Arbeitsstunden pro Tag ausgehen, d.h. insgesamt von 420 Arbeitsstunden.

    Es empfiehlt sich gleich zu Beginn der Werkstudententätigkeit mit der Dokumentation Ihrer Arbeiten zu beginnen, dann gibt es später keine Probleme.

    Es ist auf jeden Fall nötig, dass Sie ausreichend Arbeitstage nachweisen und dass die geforderten 420 Stunden auch im Zeugnis oder einer Bescheinigung vom Unternehmen bestätigt werden.

    In der Regel arbeiten Werkstudenten1-2 Tage pro Woche und dann ist die stundenweise Auflistung bei den Wochenübersichten nicht immer zweckmäßig. Sie können dann die Arbeitsinhalte tage- anstatt stundenweise bündeln.

    Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Berichterstattung, das erspart Nachfragen oder Probleme.

    https://www.maschinenbau.tu-darmstadt.de/media/maschine…_07_01_2016.pdf

    Die tatsächliche Anerkennung erfolgt natürlich immer erst nachdem der Bericht vorliegt.

    Bei Fragen, können Sie sich gerne an mich wenden, oder in die Sprechstunde https://www.maschinenbau.tu-darmstadt.de/studieren/mech…ng/index.de.jsp

    der Studienberatung kommen, wo Sie auch das Anerkennungsverfahrens einleiten und den Bericht abgeben können.

    Unterlagen, die für die Anerkennung benötigt werden:

    Sie müssen nicht alles beschreiben, was Sie tun, wenn Sie als Werkstudent über einen längeren Zeitraum im Unternehmen sind, können Sie sich ein oder auch mehrere Projekte aussuchen, die Sie im Bericht beschreiben und Sie müssen auch keine sensiblen Details oder Daten in den Bericht schreiben, wir sind nicht an den Ergebnissen interessiert, ein Praktikumsbericht ist keine wissenschaftliche Arbeit, sondern ein Tätigkeitsbericht, d.h. auch, wir müssen erkennen können, welche Tätigkeiten Sie als Werkstudent tatsächlich ausgeführt haben.

    Ich hoffe, dass es dir weiterhilft! Viel Erfolg noch!