Beiträge von ALW

    Hallo zusammen, vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen.

    Ich habe nochmal mit dem MechCenter Kontakt aufgenommen und auch dort wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei der externen Projektarbeit nicht um ein Pflichtpraktikum handelt. Entspricht ja auch der gegebenen Informationslage (siehe Screenshot). Die Bescheinigung für die externe Projektarbeit, die vom Unternehmen erwünscht wurde, wurde wohl als „Pflichtpraktikumsbescheinigung“ anerkannt.

    Ich bin mir also auch nach der Rückmeldung von philipp95 relativ sicher, dass ich die Möglichkeit habe, das gesamte Praktikum als freiwilliges Praktikum zu vollziehen.

    Aus diesem Grund werde ich versuchen das auch entsprechend zu kommunizieren und werde sehen, inwieweit das zielführend ist.

    Hallo zusammen,

    im kommenden Sommersemester werde ich eine externe Projektarbeit für 6 Monate absolvieren. Auf der Homepage der TU Darmstadt wird explizit aufgeführt, dass für den Masterstudium Maschinenbau (PO21) kein Pflichtpraktikum existiert. Daraus schließe ich, dass die externe Projektarbeit, dass laut Modulhandbuch mindestens 12 Wochen in Vollzeit zu absolvieren ist, kein Pflichtpraktikum darstellt.

    Nachdem ich eine Bescheinigung der TU Darmstadt (,,Bestätigung für studienbezogene, berufspraktische Tätigkeit") an das Unternehmen weitergeleitet habe, wurde mir mitgeteilt, dass mein Praktikum als Mischpraktikum absolviert werden würde, d. h. 3 Monate Pflichtpraktikum und 3 Monate freiwilliges Praktikum.

    Nun meine Frage:

    Meiner Auffassung nach existiert ja im Master Maschinenbau (PO21) kein Pflichtpraktikum. Müsste also die 6-monatige externe Projektarbeit nicht komplett als freiwilliges Praktikum vollzogen werden? Es wäre schön, wenn jemand eventuell bereits Erfahrungen oder Kenntnisse hat, die geteilt werden könnten.

    Hallo zusammen,


    ich habe leider die letzte Vorlesung vom Dr. Schultz (sein Themenbereich: Buchführung und Jahresabschluss, Kostenrechnung) verpasst. Sicherlich wurde hervorgehoben, welche Themen von besonders hoher Bedeutung für die kommende Prüfung am 26.07.22 sind. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn hierzu ein paar Infos geben könntet.


    Danke im Voraus :)

    Hallo, ich hätte mal eine Frage zur Metastabilität.

    Auf einer Vorlesungsfolie steht, dass bei metastabilen Systemen bereits geringe Störungen zur Verdampfung/Kondensation führen können und auf einer anderen Folie steht, dass der metastabile Zustand stabil gegenüber kleine Änderungen ist. Für mich widersprechen sich diese beiden Aussagen oder wie hat man das zu verstehen?


    Und wie sollte man sich am besten für den Kurzfragenteil vorbereiten?
    Ein Prüfzielkatalog wie in Messtechnik gibt es in TSL ja nicht und ich bin mir nicht sicher, ob die Karteikarten oder die Ankikarten im Forum ausreichen würden, um den Kurzfragenteil gut zu überstehen.
    Es wäre auch interessant zu wissen, ob im Kurzfragenteil eher Wissenfragen gestellt werden oder auch hier kürzere Rechenaufgaben dran kommen.

    Wenn du zusätzlich die Spaltenkreise Zeichnest, sind nur die Gebiete von interesse, welche in beiden kreisen enthalten sind. die -17 fällt da raus, daher bleibt es bei |Lambda|max = 16. So lese ich das zumindest aus der G23b).

    Aber wenn ich für jeden Mittelpunkt sowohl die Zeilen- als Spaltenkreise zeichnen würde, würde demnach ja auch beim Mittelpunkt von -9 |Lambda|max = 16 rausfallen, da hier der Spaltenkreis einen Radius von 2 hätte und demnach wäre |Lambda|max = 16 ja auch nicht mehr im Gebiet beider Kreise.
    Oder verstehe ich da was falsch ?

    Also ich hab diese Seite im Skript so aufgefasst, dass ein Gesamtintervall in Teilintervalle aufgeteilt wird. Diese Teilintervalle der Anzahl N haben eine bestimmte Breite, nämlich die Teilintervallbreite H und diese Teilintervallbreite H ist meiner Ansicht nach die Schrittweite.


    Wie man auf die Stützpunkte kommt weiss ich leider nicht aber die i) hätte N=4 und die ii) hätte N=2

    Die 9. lässt sich mit den Gerschgorin Kreisen Lösen. Komme dann auf |Lambda|max = 16 und h < 1/8.

    Bei der 3. ii) und iii) habe ich leider auch keinen Plan... aber für die i) bin ich wie bei G7 vorgegangen

    Du hast in deiner Zeichnung die Zeilenkreise gezeichnet. Müsste man nicht auch die Spaltenkreise zeichnen? Dann hätte man nämlich beim Mittelpunkt von -10 einen Radius von 7 sodass dann |Lambda|max = 17 wäre..
    Laut Gruppenübung G23b) kann man nämlich durch das Zeichnen der Zeilen- und Spaltenkreise eine genauere Aussage über die Eigenwerte treffen.

    Ich hab mir eben im nachhinein den Austausch zwischen dir und elmaxo durchgelesen und irgendwie ist mir nicht ganz schlüssig wieso jetzt h=Schrittweite ist.

    Mein hauptproblem an der gegenargumentation ist dass ja bei der ii) N=1 sein soll, weswegen die 2. summe in der Formel wegfallen würde weil dann N-1=0 wäre ... Aber wir wissen doch, dass die Integration von 0 bis pi geht und wir haben eine Schrittweite von pi/2. Dementsprechend müsste doch logischerweise N=2 sein sodass der 2. Term eben nicht wegfällt und wir dann eben auf ein anderes Ergebnis kommen.

    Hallo, mal eine generelle Frage..

    Bei der Nr 4 i) ist die Schrittweite mit pi/4 und bei der Nr4 ii) mit pi/2 gegeben. Nach dem Skript hab ich die Schrittweite als H und den Knotenabstand als h aufgefasst, sodass ich auf die selben Ergebnisse in dieser Aufgabe kommen wie schon gepostet...

    In anderen Altklausuren wie z.B. der WiSe 13/14 Nr. 8 wird im Aufgabentext die Schrittweite als h definiert...

    Liege ich jetzt richtig mit der Annahme dass H = Schrittweite ist oder ist nun doch h=Schrittweite?

    LG