Hi!
Ich bin dabei mich auf die Klausur für Einführung in das Recht vorzubereiten und würde gerne wissen, wie die Klausur aufgebaut ist.
Wird es einen Wissens- sowie einen Fallbearbeitungsteil geben? Wenn ja, in welchem Umfang wird Wissen abgefragt und mit wievielen zu bearbeitbaren Fällen kann man rechnen?
vielden Dank schon mal für eure Antwort.