Beiträge von Alexander_T

    Ich hab den Prüfungsplan Anfang des Semestern noch beim MechCenter abgegeben und genehmigen lassen. Habe auch anschließend in TUCaN eine Nachricht bekommen, dass alles ok ist und das Ding war dann auch dort zu sehen. Daran hat sich also im Vergleich zu den letzten Jahren nichts geändert soweit mit bekannt ist.
    Abgesehen davon habe ich mich nur über TUCaN für die Prüfung angemeldet, also nicht noch beim Sekretariat des EST oder per Prüfungsanmeldungsformular beim MechCenter.

    Ich weiß nicht genau, welche Frist der Themenersteller nun meinst - die Anmeldefrist für Sprachkurse in TUCaN oder die Anmeldefrist, wenn er sich einen Sprachkurs als Studium Generale anerkennen lassen will. Erstere weiß ich nicht. Wenn du im Bachelor bist und den Sprachkurs als vorgezogene Masterleistung anmelden willst, dann war das nach meiner Information bis zum 06. Mai im MechCenter möglich, also letzte Woche Freitag. Nach Ablauf der Frist können die Sachen nur noch als Sonstige Leistungen ins Zeugnis aufgenommen werden.

    //EDIT: Bis zum 12. Mai ist die Frist, nicht bis zum 06.

    Kann man die Kurse auch schon für den Master vormerken lassen, wenn man noch im Bachelor steckt, sprich noch gar nicht für den Master angemeldet ist?
    (Diese Frage mag ein wenig trivial erscheinen, aber ich habe dazu tatsächlich schon unterschiedliche Angaben gehört ;) )