Kann mir einer nochmal sagen, welche Anmeldefrist für mündliche Prüfungen gilt? Das waren doch vier Wochen oder? Hab überall gesucht aber die Info nirgends mehr gefunden.
Bei Prüfungssonderterminen (§ 19 Absatz 1 Satz 4) muss sich der Prüfling in der Regel vier Wochen, mindestens eine Woche vor der Prüfung im zuständigen Studienbüro zur Prüfung anmelden.