Die neue Prüfungsordnung und das Praktikum

  • Hallo zusammen,


    ich möchte an dieser Stelle meine Meinung zum Thema Praktikum in der neuen Prüfungsordnung teilen.

    Mit Beginn der neuen Prüfungsordnung ist das 12-wöchige Praktikum im Master nicht mehr Pflicht. Dafür kann man ein ADP durch eine externe Projektarbeit (Praktikum) ersetzen.

    Da der Aufwand eine solche externe Projektarbeit zu organisieren deutlich höher als ein ADP an der Uni ist, kann ich mir vorstellen, dass in Zukunft viele auf das Praktikum verzichten werden.


    Rückblickend war für mich persönlich das Praktikum eine der wertvollsten Erfahrungen im Master: Wie schaut der Arbeitsalltag aus? Welche Aufgaben hat man üblicherweise so? Wie ist der Zusammenhalt im Unternehmen/Team? Steuern/Krankenversicherung? Wie viel Zeit bleibt bei der Arbeitszeit für mich übrig? Wie viel Zeit verbringe ich mit Pendeln? Wie viel arbeiten andere im Unternehmen? Gefällt mir das Themengebiet? Kann ich mir vorstellen da später zu arbeiten? Muss ich vielleicht meine Ziele überdenken? Hat mir die Arbeit Spaß gemacht? Was müsste sich ändern damit mir die Arbeit Spaß macht? Was fehlt mir?


    All diese Fragen hätte ich für mich nicht ohne das Praktikum beantworten können. Daher möchte ich all denen raten, die sich fragen, ob sie ein Praktikum machen sollen: Macht ein Praktikum.

    Praktika sind heute nicht mehr so schlecht bezahlt wie früher. Im Thread zum Thema Gehalt im Praktikum (Über Gehalt spricht man nicht... Teil 2: Praktikum) wird außerdem deutlich, dass viele Unternehmen zum Gehalt noch zusätzliche Dinge (z.B.: Mittagessen, Mitarbeiterrabatte auf die Produkte, Jobticket, Firmenaktien, etc.) anbieten. Die verlängerte Studienzeit sind die gesammelten Erfahrungen aus meiner Sicht vollkommen Wert. Ohne ein Praktikum und ohne vorherige Berufserfahrung läuft man meiner Meinung nach Gefahr, im ersten Job sehr schnell enttäuscht und demotiviert zu werden, da vieles durch die mangelnde Erfahrung nicht der Erwartung entspricht.


    Ich hoffe, ich konnte meinen Punkt rüberbringen und dem ein oder anderen bei der Entscheidung helfen.

  • GordonFreeman

    Hat den Titel des Themas von „Die neue Studienordnung und das Praktikum“ zu „Die neue Prüfungsordnung und das Praktikum“ geändert.
  • Dankschön für deine Tipps.@GordonFreeman


    Zu diesem Thema habe ich immer eine Frage . Ist ein freiwilliges Praktikum schwieriger zu finden als ein Pflichtpraktikum?


    Ich plane, zwei ADPs und ein freiwilliges Praktikum zu machen, da ich mein zweites ADP in diesem Semester parallel zu meinem Unterricht an der Uni bearbeiten kann.


    Aber wenn ich zwei ADPs fertig gemacht, kann ich nur ein freiwilliges Praktikum finden. Ich habe immer gehört, dass die Unternehmen es vorziehen, Pflichtpraktika zu vergeben.



    Hat jemand einige Erfahrung über das freiwillige Praktikum und Pflichtpraktikum? Oder möchte jemand auch 2 ADPs und ein freiwilliges Praktikum machen?

  • Also bei mir war es so, dass ein Pflichtanteil dabei sein musste. Das hatte allerdings interne Gründe, da der Betriebsrat zu der Zeit in Verhandlungen mit dem Management war und eigentlich keiner Neueinstellung zustimmen wollte. Um die Auswirkungen für die Studierenden klein zu halten, wurden dann die mit Pflichtanteil trotzdem eingestellt.


    Darüber hinaus hängt das glaube ich von Firma zu Firma ab. Aber ich persönlich glaube nicht, dass es sehr viel schwieriger ist ein freiwilliges Praktikum im Vergleich zu einem Pflichtpraktikum zu finden.

  • Bei mir ist das Praktikum zwar schon ein paar Jahre her (damals noch Pflicht), aber ich kann rückblickend jedem nur empfehlen, ein Praktikum zu machen. Ich stimme GordonFreeman zu. Man lernt extrem viel im Praktikum und bekommt einen wertvollen Einblick ins Unternehmen und die Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus ist es besonders für zukünftige Berufseinsteiger vorteilhaft, wenn sie bereits ein wenig Berufserfahrung durch Praktika oder Werkstudententätigkeiten nachweisen könne.


    Beim Thema Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum unterscheiden viele Unternehmen. In der Regel ist ein Pflichtpraktikum etwas leichter zu bekommen, wobei dies von Unternehmen zu Unternehmen variiert. Ein möglicher Grund könnte sein, dass ein freiwilliges Praktikum als befristete Anstellung zählt, wohingegen Pflichtbausteine eines Studium (Pflichtpraktika, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Studienarbeit) anders behandelt werden. Bei einigen Unternehmen kannst du beispielsweise keine zwei befristete Anstellungen kurz hintereinander haben (Pflichtbausteine des Studiums sind hier ausgenommen). Bist du beispielsweise Werkstudent und möchtest im selben Unternehmen ein freiwilliges Praktikum dranhängen, könnte es schwierig werden, da beides als befristetes Anstellungsverhältnis zählt. Darüber hinaus unterscheidet sich oft die Vergütung zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum. Das freiwillige Praktikum wird besser vergütet.

  • Hey Leute!


    Ich habe vor ein paar Tagen meine Unterlagen zur Anerkennung der externen Projektarbeit eingereicht. Habe 12 Monate als Werkstudent gearbeitet. Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine Anerkennung nicht erfolgen kann, wenn ich die Werkstudententätigkeit bereits im Bachelor anerkannt gelassen habe (trifft leider zu).

    Dies wurde mir persönlich mitgeteilt. Habe davon nichts in der Modulbeschreibung noch im Bereich Informationen etc pp. gelesen.


    Mal ganz abgesehen davon, dass diese Regelung meiner Meinung nach totaler Bullshit ist, gibt es jemanden der in der gleichen Situation ist?

    Hat die Uni überhaupt die Möglichkeit meine Angaben zu prüfen, wenn ich angebe, dass ich die Tätigkeit nicht im Bachelor Studium habe anrechnen lassen?


    Die Situation ist relativ beschissen, da ich eigtl gerade meine Masterthesis anmelden wollte und das meine letzten CP sind.

  • Mal ganz abgesehen davon, dass diese Regelung meiner Meinung nach totaler Bullshit ist

    Kann dir leider nicht weiterhelfen, aber um die Frustration mit der TUD vielleicht etwas zu senken: iirc ist das eine allgemeine Regelung, die überall so gilt. Leistungen, die im für das Aufbaustudium qualifizierenden Studiengang (also deinem Bachelor) eingebracht wurden, können nicht im Aufbaustudium selbst eingebracht werden. Macht auch in den meisten Fällen Sinn. (Hier nur etwas komisch, weil die Tätigkeit so viel länger ist als benötigt)

    Persönlich wäre ich sehr vorsichtig damit, sowas unter den Teppich zu kehren. Fühlt sich nach etwas an, das ganz schnell nach hinten los gehen kann.

    Falls noch nicht getan, den Kontakt mit dem Studienbüro aufnehmen und zusammen nach Lösungen suchen. Die wissen am besten bescheid und wollen dir auch nichts böses.