• "Die Einsicht der Klausur wird in am Freitag den 11.10.2019 und Freitag den 25.10.2019 stattfinden. Hierbei haben all diejenigen Studierenden am 11.10.2019 Priorität für einen Termin, die die Prüfung nicht bestanden haben. Daher möchten wir Sie bitten sich entsprechend ihres Resultats am 11.10 (nicht bestanden) bzw. am 25.10 (bestanden) für einen Einsichtstermin einzutragen. Die Anmeldung zur Einsicht wird ab dem 09.10.2019 über die Homepage des Instituts möglich sein."


    Ich vermute es handelt sich um diese Seite https://www.pmd.tu-darmstadt.d…ngen/anmeldungen_1.de.jsp

  • Die Klausur wird nur nochmal korrigiert, wenn du einen Einspruch in der Einsicht stellst. Die haben es ja kaum hinbekommen die Klausuren Mal fertig zu bekommen, da werden die nicht nochmal alle korrigieren die nur in der Einsicht auftauchen.

    Und was meinst du mit Sonderregelungen?

  • Mit Sonderregelung meinte ich genau das: Dass die Klausur nochmal korrigiert wird, wenn man in der Einsicht auftaucht. Das kenne ich nämlich nicht von anderen Fächern, habe aber viele kennengelernt, die bestanden haben und nicht in die Einsicht gegangen sind in M. u. M. II, aus welchem Grund auch immer.

  • Das Problem ist eher, dass wenn du in einer Aufgabe einen vermeintlichen Korrekturfehler anmerkst, die ganze AUfgabe nochmal korrigiert wird bzw. kann es passieren, dass dabei andere unentdeckte Fehler auftauchen und diese dann noch eingerechnet werden. Bedeutet, du kannst dich im Zweifelsfall auf verschlechtern oder sogar durchfallen. Schlafende Hunde weckt man nicht ;)

  • Das Problem ist eher, dass wenn du in einer Aufgabe einen vermeintlichen Korrekturfehler anmerkst, die ganze AUfgabe nochmal korrigiert wird bzw. kann es passieren, dass dabei andere unentdeckte Fehler auftauchen und diese dann noch eingerechnet werden. Bedeutet, du kannst dich im Zweifelsfall auf verschlechtern oder sogar durchfallen. Schlafende Hunde weckt man nicht ;)

    So ein Quark, durch die Einsicht kann die Note nur besser werden. Das steht unter anderem auch hier nochmal deutlich drin:

    https://www.intern.tu-darmstad…ende/details_48195.de.jsp


    Deswegen: geht in die Einsicht, auch bei einer 4,0!

  • Gelesen habe ich es, aber was muss passieren damit der Fall eintritt?


    Wie ihr geschrieben habt, wird sehr wahrscheinlich nur die einzelne Aufgabe neu bewertet, da alles andere zuviel Zeit in Anspruch nehmen würde. Zugegebenermaßen muss der Studierende in der Einsicht aufpassen, dass sonst alles in dieser Aufgabe richtig ist. Weiterhin steht im Text, dass das nur mit einer juristischen Einzelfallprüfung erlaubt ist. Hat jemand von euch Erfahrung, wie viele Prüfer sich so etwas antun, um die Klausur abzuwerten? (das würde mich in der Tat interessieren)


    Auf jeden Fall habe ich noch nie von einem solchen Fall gehört, sonder im Gegenteil oft nur Gutes von der Einsicht mitbekommen.

  • Der oben gepostete Notenspiegel stimmt nicht!


    Hier der Richtige:

    Es liegen 360 Ergebnisse vor.

    Die Notenverteilung ist wie folgt:

    1,0...1,3...1,7...2,0...2,3...2,7...3,0...3,3...3,7...4,0...5,0

    1.…..4...….7.....14....27....28....40....57....49....61....72


    Der Schnitt ist also: 3,55

  • Von wo hast du diesen Schnitt, kann auf TUCaN nämlich noch nichts sehen

  • Sam123 IvanaLju Es gibt einen Unterschied zwischen den Modulergebnissen und den Prüfungsergebnissen. Die Prüfungsergebnisse umfassen alle Ergebnisse, während die Modulergebnisse nur die Ergebnisse von Studierenden, die das Gleiche Modul belegen (z.B.: Maschinenbauer in MM2) umfassen. Sam123 hat scheinbar die Modulergebnisse, während IvanaLju die gesamten Prüfungsergebnisse gepostet hat.

  • Ich sehe den gleichen Schnitt, bei mir steht jedoch drüber: SoSe 18.

    Ich bin mir daher nicht sicher, ob das der aktuelle Schnitt ist. Sehe genau den gleichen Schnitt auch, wenn ich mir die Modulergebnisse meines Erstversuches (WiSe 18/19) anzeigen lasse..